Trauung

Was ist eine kirchliche Trauung? 

Die kirchliche Trauung ist ein Segnungs- und Fürbittengottesdienst für das Hochzeitspaar. Eine kirchliche Trauung ist nur möglich, wenn zuvor die standesamtliche Eheschließung vollzogen wurde. Denn nach evangelischem Verständnis wird die Ehe auf dem Standesamt geschlossen.

Wir wollen kirchlich heiraten. 

Wenn Sie einen Termin für Ihre Hochzeit gefunden haben, stimmen Sie diesen bitte frühzeitig und bevor Sie weitere Planungen vornehmen mit Ihrem Pfarrer ab.

Er kann Ihnen bei allen Fragen und Überlegungen weiterhelfen. Wenn Sie nicht aus der Kirchengemeinde Oberweimar kommen und in einer unserer Kirchen heiraten wollen, bitten wir Sie um eine gesonderte Gebühr (siehe auch die Aufstellung unten). Normalerweise findet die kirchliche Trauung in der Gemeinde statt, in der Braut oder Bräutigam ihren ersten Wohnsitz haben. Wünschen Sie eine Trauung in einer anderen Kirche oder Gemeinde, so nehmen Sie Kontakt mit dem dort zuständigen Pfarrer bzw. der zuständigen Pfarrerin, sowie dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde auf. In der Regel wird er ein Entlassungsschreiben (Dimissoriale) ausstellen, die es dem Pfarrer der betreffenden Kirche erlaubt, die Trauung vorzunehmen. Auch wenn Sie einen Pfarrer oder eine Pfarrerin aus Ihrem Bekanntenkreis "mitbringen", der die Trauung vornehmen soll, brauchen Sie dieses Entlassungsschreiben und die Zustimmung der Gemeinde vor Ort, damit er die Trauung vornehmen kann. Dies ist nötig, damit Ihre Trauung in den Kirchenbüchern festgehalten wird und das jeweilige Pfarramt über den Vollzug der kirchlichen Trauung informiert ist.

Welche Unterlagen brauchen wir? 

An Unterlagen ist in der Regel nur die Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke) aus dem Stammbuch nötig, die Sie bei der standesamtlichen Trauung erhalten. Sie muss dem Pfarrer vor Beginn der Trauung vorliegen. Auch sollten Sie Ihr Stammbuch im Pfarramt vorbeibringen, damit dort die kirchliche Trauung eingetragen werden kann. Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten, ist zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung der Heimatgemeinde über Ihre Kirchenzugehörigkeit notwendig.

Wie finden wir den richtigen Trauspruch? 

Auf der Suche nach dem richtigen Trauspruch wird Ihnen sicher gerne Ihr Pfarrer helfen. Manchmal bekommen Sie dort eine Sammlung mit möglichen Trausprüchen, aus denen Sie sich selbst einen auswählen können. Natürlich können Sie auch auf eigene Faust in der Bibel suchen, wenngleich das etwas mühsamer ist. Eine gute Auswahl an Trausprüchen finden Sie im Internet unter trauspruch.de. Dort finden Sie auch Erläuterungen zur Bedeutung des Trauspruchs.

Welche Küstergebühren kommen auf uns zu?

Gemeindeglieder:

  • Normal: 30,- Euro
  • Mit Sektempfang: 50,- Euro
  • Mit Catering auf der Kirchwiese: 100,- Euro

Auswärtige:

  • Normal 230,- Euro
  • Mit Sektempfang: 350,- Euro
  • Mit Catering auf der Kirchwiese: 400,- Euro

Die Staffelung der Gebühren richtet sich nach inhaltlichem Aufwand unabhängig des zeitlichen Umfangs des jeweiligen Küsterdienstes. – Stand 16.04.2018

Hier finden Sie uns

Ev. Kirchengemeinde Oberweimar

Obergasse 4

35096 Weimar (Lahn)

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

06421 - 78550

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