Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn.
Psalm 37, 5
Seit ältester Zeit haben Menschen ihre Toten bestattet. Man will würdig von den Verstorbenen Abschied nehmen und den Lebenden einen Ort des Erinnerns geben. Durch die Auferstehung von Jesus
Christus ist es die Hoffnung des christlichen Glaubens, dass Gottes Liebe stärker ist als der Tod. Deswegen vertrauen wir darauf, dass unsere Toten bei Gott aufgehoben und geborgen sind. In einem
Trauergottesdienst findet diese Hoffnung ihren Ausdruck in Gebeten und Liedern der Gemeinde sowie der Traueransprache des Pfarrers oder der Pfarrerin. Angehörige und Freunde nehmen Abschied von
ihrem/ihrer Verstorbenen und geleiten den Sarg zum Grab.
Die Erdbestattung ist die traditionelle christliche Form der Bestattung. Möglich ist auch eine Feuerbestattung. In diesem Fall findet meist eine Trauerfeier und später (im engeren Familienkreis)
die Beisetzung der Urne statt. Alternativ kann auch nach der Verbrennung eine Trauerfeier durchgeführt werden mit anschließender Beisetzung der Urne. Wenn Sie einen nahestehenden Menschen verloren
haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin. Im persönlichen Gespräch finden Sie Begleitung in Ihrer Situation.
Wenn ein Angehöriger im Sterben liegt kann der Pfarrer hinzu gerufen werden. Er bzw. sie begleitet den Sterbenden und die Angehörigen auf diesem beschwerlichen Weg. In einem vertraulichen Gespräch
können letzte Dinge geklärt werden und der Pfarrer kann helfen, dem Sterbenden und den Angehörigen die Angst vor dem Tod zu nehmen. Wenn der Sterbende noch bei Bewusstsein ist, kann auch das Heilige
Abendmahl gereicht werden zur Vergewisserung, dass Gott uns auch auf dem letzten Weg nicht allein lässt.
Wenn jemand zu Hause verstorben ist muss in jedem Fall zuerst ein Arzt geholt werden, der den Tod feststellt. In vielen Gemeinden unseres Kirchenkreises ist es üblich, zu einem todesnahen
Zeitpunkt den Pfarrer oder die Pfarrerin zu benachrichtigen. In einer Aussegnung wird dem gerade eben Verstorbenen und den Angehörigen Gottes Gnade und Barmherzigkeit zugesprochen und
seelsorgerlicher Hilfe angeboten. Auf Wunsch begleitet der Pfarrer oder die Pfarrerin den Verstorbenen sowie die Angehörigen auch bei der Überführung zur Trauerhalle. Einen großen Teil der
Formalitäten, die bei einem Todesfall erledigt werden müssen, nimmt Ihnen auf Wunsch der Bestatter ab. Die Beerdigungsfeier besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer.
Wenn der Verstorbene nicht in der Kirche war hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf eine kirchliche Bestattung. Pfarrer respektieren damit den Wunsch des Verstorbenen, nicht zur Kirche dazu
gehören zu wollen. Den Angehörigen wird der Pfarrer auf Wunsch mit seelsorgerlichem Beistand und Gebet zur Seite stehen. In Ausnahmefällen (beispielsweise wenn der Verstorbene kurz vor seinem Tod den
Kontakt mit der Kirche (wieder) gesucht hat) obliegt es der seelsorgerlichen Entscheidung des Pfarrers, trotz Nichtzugehörigkeit zur Kirche eine kirchliche Bestattung vorzunehmen.